I. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigen.s
II. Angebote, Vertragsabschluß, Auftragshöhe
1. Unser Angebot ist freibleibend.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Eine Auftragsbestätigung ist auch die Übersendung unserer Rechnung.
3. Die Mindestauftragshöhe bei Neukunden im Inland beträgt € 200,-. a) Bei Bilderrahmen liefern wir bis € 400,- Nettoauftragswert im Inland unfrei, ab € 400,- frei Haus. Bei Aufträgen unter einem Betrag von € 200,- liefern wir per Nachnahme. b) Bei Möbeln berechnen wir generell Frachtkosten. Diese variieren je nach Gewicht und Entfernung.
4. Für Auslandsaufträge beträgt die Mindestauftragshöhe € 1.000,-. Liefer- und Zahlungsbedingungen nach Ver-einbarung.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise werden in Euro angegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlt der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum den vollen Rechnungsbetrag, so erhält er 2 % Skonto. Bei Ziel-überschreitung berechnen wir die üblichen Bankzinsen und Mahngebühren. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung zuzüglich der darauf angefallenen Verzugszinsen verwendet.
IV. Zahlungsweise
Die Zahlung hat bar oder mittels Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei entgegengenommen. Gutschriften für Schecks und Wechsel erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs mit Wertstellung zu dem Tage, an dem wir über den Gegen-wert verfügen können.
V. Zahlungsverzug
Gerät der Käufer mit der fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder geht ein von ihm gegebener Wechsel zu Protest, sind wir zu weiteren Lieferungen an den Käufer nicht mehr verpflichtet. Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig.
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VI. Lieferzeit
Ist vertraglich eine Lieferzeit vereinbart, infolge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen von höherer Gewalt die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt aber nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch eingetretenen Verzögerung. Geraten wir aus anderen Gründen mit der Lieferung in Verzug, so erklärt sich der Käufer
bereit, uns für die Lieferung eine Nachfrist von vier Wochen einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche hat er nicht. Teilliefe-rungen behalten wir uns vor.
VII. Versendungskauf
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Transport-versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers vorgenommen. Verpackungskosten werden nicht berechnet.
VIII. Mängelrügen
1. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware unter Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist unser Eingangsstempel maßgeblich.
2. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen.
3. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Gutschrift. Die beanstandete Ware darf, zur Vermeidung unnötiger Kosten, nur mit unserer Zustimmung zurückgesandt werden. Falls wir dies wünschen, ist sie jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung an uns zurückzuschicken.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum.
2. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Verkäufe in Filialbetrieben bedürfen unserer Zustimmung.
3. Der Käufer tritt uns seine sämtlichen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Wir nehmen die Abtretung an.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Herborn. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammen hang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckprozeß ist ausschließlich Herborn.
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